E-Check für Vermieter: Warum die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 Ihren Versicherungsschutz sichert
E-Check Prüfung für Vermieter: Wie Protokoll nach DIN VDE 0100-600 Versicherungsschutz und Haftung sichert.
Michael Friedrichs
Geschäftsführer · Elektromeister
Vermieter haften für die Elektroanlage in ihren Objekten, auch wenn sie die Leitungen seit Jahren nicht gesehen haben. Fällt nach einem Schwelbrand oder einem Stromunfall auf, dass Schutzleiter fehlen oder der Fehlerstromschutzschalter nicht auslöst, stellt sich sofort die Frage nach dem Nachweis der Wartung. Die E-Check Prüfung liefert genau diesen Nachweis: ein datiertes Protokoll einer Elektrofachkraft nach VDE-Normen, das Zustand, Messwerte und nächsten Prüftermin festhält.[1][11]
Der Druck hat 2025 und 2026 zugenommen. Die Auswertung eines Essener Meisterbetriebs zur Haftungslage im Rheinland beschreibt für das Jahr 2026 verschärfte Anforderungen von Gerichten und Feuerversicherern an die Dokumentation.[6] Der Branchenstandard E-Check des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gilt dabei als anerkannter Maßstab für die Prüfung der Elektroinstallation.[1] Für Sie als Vermieter geht es damit weniger um ein freiwilliges Siegel als um Beweislast, Deckung und Vermietbarkeit.
Dieser Beitrag ordnet ein, wann DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 greifen, wie Versicherer im Schadenfall argumentieren, was technisch geprüft wird, was am Zählerschrank nach TAB Westnetz zu beachten ist und mit welchen Kosten und Fristen Sie planen können.
E-Check Prüfung: Erstprüfung und Wiederholung richtig einordnen
Die E-Check Prüfung fasst zwei normativ getrennte Fälle zusammen. DIN VDE 0100-600 verlangt die Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach Erweiterung oder nach wesentlicher Änderung einer Anlage zum Nachweis der vorschriftsgemäßen Errichtung.[3][5] DIN VDE 0105-100 regelt die Wiederholungsprüfung im laufenden Betrieb, um Alterung, Beschädigung und unzulässige Eingriffe zu finden.[11][12] Wer das verwechselt, bestellt die falsche Leistung und erhält ein Protokoll, das im Streitfall nicht passt.
Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600
Die Erstprüfung dokumentiert Besichtigen, Messen und Erproben vor Inbetriebnahme, so die Darstellung eines Sachverständigenbüros für Elektrotechnik und die Fachbeschreibung zur Norm.[5][12] Geprüft werden unter anderem Schutz gegen elektrischen Schlag, richtige Auswahl und Errichtung der Betriebsmittel sowie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.[3][5] Für Vermieter ist das nach Sanierung, Zählerumbau, Erweiterung um Wallbox oder Wärmepumpe und nach Instandsetzung relevant.[3]
Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-600 und 0105-100
Im Bestand greift DIN VDE 0105-100. Sie verlangt die regelmäßige Kontrolle durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203.[3][11] Der Rhythmus für Wohngebäude liegt in der Praxis bei vier Jahren, für Gewerbe und stark beanspruchte Anlagen bei ein bis zwei Jahren.[1][8] Das Protokoll hält Anlage, Messgeräte mit Kalibrierdatum, Messwerte mit Einheiten, Bewertung und Folgetermin fest.[11]
E-Check und DGUV V3 auseinanderhalten
Der E-Check richtet sich an private Eigentümer und Vermieter zur Dokumentation der Anlagensicherheit, während DGUV Vorschrift 3 als Unfallverhütungsvorschrift für Betriebe mit Beschäftigten verbindlich ist.[1][14] Vermieten Sie Gewerbeflächen oder beschäftigen Sie einen Hausmeister, gelten beide Logiken nebeneinander.[1][14] Die Abgrenzung erspart Diskussionen mit Versicherer und Berufsgenossenschaft, weil Zuständigkeit und Rechtsgrundlage klar benannt sind.
Ohne Protokoll keine Leistung: So prüfen Versicherer im Schadenfall
Versicherer fragen nach einem Elektrobrand zuerst nach dem letzten Prüfprotokoll. Fehlt der Beleg, drohen Kürzung oder Ablehnung wegen grober Fahrlässigkeit, weil die Wartung als vernachlässigt gilt.[1][14] Die Haftungsauswertung für 2026 beschreibt genau diese Praxis der Feuerversicherer und die Verschärfung durch den Trendreport 2026 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).[6] Das Protokoll entscheidet damit über Geld, nicht über Formalien.
Brand als Standardszenario
Nach einem Brand mit elektrischer Ursache verlangt der Regulierer den Nachweis, dass die Anlage zum Schadenzeitpunkt sicher war. Ohne Protokoll lässt sich das nach Totalverlust kaum führen.[6] Die zitierte Auswertung berichtet von Urteilen aus dem OLG-Bezirk Düsseldorf aus 2025, in denen Vermieter ohne VDE-konforme Protokolle nach Leitungsbränden zu hohem Ersatz herangezogen wurden.[6] Ob Bestandsschutz bestand, half dort nicht, weil die Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823 ff. BGB und die Erhaltungspflicht nach § 535 BGB eigenständig geprüft wurden.[9][14]
Personenschaden und Regress
Bei Stromunfällen kommen neben der Haftpflicht Berufsgenossenschaften und Krankenkassen mit Regress ins Spiel, wenn die Wartung lückenhaft war.[10] Auch hier gilt die umgekehrte praktische Regel: Mit lückenlosem Protokoll weisen Sie Besichtigung, Messung und Funktionsprobe nach.[5][12] Ohne Beleg tragen Sie die Darlegungslast für einen sicheren Zustand, den niemand mehr messen kann.
Was das Protokoll beweisen muss
Ein verwertbares Protokoll nennt Auftraggeber, Standort, Stromkreise und Absicherung, verwendete Geräte, alle Messwerte und die Bewertung mit Folgetermin.[11] Die Vorlage eines Softwareanbieters für das E-Check-Protokoll und die Fachanleitung zur Prüfung nach DIN VDE 0100-600 listen genau diese Pflichtinhalte auf.[11][12] Achten Sie bei Beauftragung darauf, dass dieser Umfang im Angebot steht. Ein Einseiter mit Stempel ohne Werte hilft im Streitfall wenig.
| Schadenlage | Mit datiertem Prüfprotokoll | Ohne Prüfnachweis |
|---|---|---|
| Elektrobrand in Mietwohnung | Nachweis von Besichtigung, Messung und Erprobung liegt vor [5][12] | Versicherer prüft Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit [1][14] |
| Personenschaden durch Fehlerschutz | Auslösewerte des FI und Schutzleiterwerte sind belegt [18] | Regressrisiko, weil Wartung nicht belegbar ist [10] |
| Streit über Instandhaltung nach § 535 BGB | VDE-Maßstab und Folgetermin sind dokumentiert [11] | Vermieter muss sicheren Zustand nachträglich darlegen [6][9] |
| Neuvermietung und Verkauf | Zertifikat stützt Vermietbarkeit in Köln, Düsseldorf, Bonn [6][7] | Unsicherheit über Sanierungsbedarf mindert Verhandlungsposition [6] |
Was die Elektrofachkraft bei der E-Check Prüfung misst
Das Ergebnis steht und fällt mit drei Schritten: Besichtigen, Messen, Erproben.[5][12] Die Sichtprüfung findet lockere Klemmen, Schmorstellen, fehlende Abdeckungen und fehlende Pläne. Die Messung belegt, was das Auge nicht sieht. Die Funktionsprobe zeigt, ob Schutzorgane im Fehlerfall schalten. Nur alle drei zusammen ergeben ein belastbares Urteil über den Zustand.[11][12]
Sichtprüfung: Mängel an Schaltern, Leitungen, Verteilung
Kontrolliert werden Beschädigungen an Steckdosen, Schaltern und Leitungen sowie korrekte Verlegung und Kennzeichnung.[1][11] Hinzu kommen Korrosion, Überhitzungsspuren, Brandabschottungen und die Vollständigkeit der Dokumentation wie Schaltpläne.[3][11][12] In vermieteten Objekten fallen hier oft unzulässige Eingriffe nach Einbauten durch Vormieter auf, etwa überlastete Abzweigdosen oder entfernte Abdeckungen.[11]
Messtechnik: Werte mit Grenzwerten
Kalibrierte Geräte erfassen Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösewerte des Fehlerstromschutzschalters und Erdungswiderstand.[11][18] Als Orientierung nennt die Fachdarstellung zur Dokumentation: Isolationswiderstand über 1 MΩ, FI-Bemessungsdifferenzstrom höchstens 30 mA im Wohnbereich, Auslösezeit höchstens 200 ms.[1][18] Die Schleifenimpedanz belegt, ob die Sicherung im Kurzschlussfall schnell genug trennt.[1][18] Lassen Sie sich diese Werte mit Einheiten ins Protokoll schreiben, pauschale Häkchen genügen nicht.[11]

Funktionsprobe und Bewertung
Geprüft wird, ob Schutzeinrichtungen, Melder und Schalter wie vorgesehen arbeiten.[5][12] Das Ergebnis wird nach Schwere eingestuft, schwere Mängel wie fehlender Schutzleiter verlangen sofortiges Handeln.[1][10] Das Protokoll schließt mit Gesamtbewertung und Folgetermin, erst damit wird aus der Messreihe ein Wartungsnachweis.[11]
Zählerschrank nach TAB Westnetz: Das übersehen viele Vermieter
Die Suchanfrage „TAB Westnetz Zählerschrank“ zeigt ein konkretes Informationsdefizit: Vermieter finden wenig dazu, was am Zählerplatz geprüft wird und warum der Netzbetreiber ins Spiel kommt. Westnetz als Verteilnetzbetreiber im Westen gibt Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den sicheren Zählerplatz vor, etwa zu Verdrahtung, Schutz, Zugänglichkeit und Plombierung. Die E-Check Prüfung bezieht den Zählerschrank ein, weil dort Überlastung, lose Klemmen und veraltete Vorsicherungen zuerst sichtbar werden.[1][3]
Was am Zählerschrank geprüft wird
Der Prüfer sichtet Zählerplatz, Hauptleitung, Vorsicherungen, Schutzleiteranschluss und Kennzeichnung und misst im zugehörigen Stromkreis weiter.[11][12] Typische Befunde im Bestand: überbelegte Klemmen nach Nachrüstung von Wallbox oder Durchlauferhitzer, fehlende Reserve für Wärmepumpe, unklare Zuordnung der Abgänge zu Wohnungen.[6][12] Solche Befunde landen im Protokoll mit Empfehlung zur Ertüchtigung, was spätere Streitigkeiten über „unbekannte Mängel“ vermeidet.[11]
TAB und Plomben: Zuständigkeit klären
Arbeiten im plombierten Bereich und am Zähler selbst bleiben dem Netzbetreiber oder dem von ihm zugelassenen Installateur vorbehalten. Ihre Aufgabe als Vermieter ist, Zugang, Ordnung und Dokumentation sicherzustellen: freier Zugang zum Schrank, lesbare Beschriftung je Wohneinheit, aktuelle Schaltpläne.[11] Stimmen Sie Umbauten am Zählerplatz vorab mit dem ausführenden Innungsbetrieb ab, damit TAB-Vorgaben, Selektivität und Platz für Überspannungsschutz berücksichtigt werden.[3][6]
Häufige Frage: Fordert Westnetz den E-Check?
Westnetz fordert als Netzbetreiber keinen E-Check als solchen an. Gefragt ist er von Versicherer, Gericht und Mieter als Nachweis der Verkehrssicherung.[6][9][14] Ein sauberer Zählerschrank nach TAB erleichtert Netzanschluss, Zählerwechsel und Erweiterung, ersetzt aber nicht das VDE-Protokoll für die Anlage dahinter.[11][12] Planen Sie beides zusammen, wenn ohnehin ein Zählertausch oder eine Leistungserhöhung ansteht.
Kosten, Umlage und 4-Jahres-Intervall richtig planen
Die E-Check Prüfung kostet weniger als ein Tag Leerstand, während ein nicht regulierter Brandschaden die Kalkulation eines ganzen Jahrzehnts kippt. Preisspannen für 2026 aus Ratgebervergleichen: Wohnung von 80 bis 120 m² zwischen 250 und 450 Euro netto, Einfamilienhaus von 150 bis 200 m² zwischen 400 und 700 Euro netto, große Villen und Smart Homes zwischen 800 und 1.200 Euro netto.[1] Basisangebote ab etwa 120 Euro existieren im Ruhrgebiet, ihr Leistungsumfang ist im Einzelfall zu prüfen.[20] Gewerbe wird häufig nach Stromkreisen oder Geräten abgerechnet, genannt werden etwa 4 bis 8 Euro je ortsveränderlichem Gerät.[1]
Umlage auf Mieter
Die wiederkehrende Prüfung der Elektroanlage gilt als umlagefähige Betriebskostenposition nach § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag die Umlage wirksam vorsieht.[21] Der Bundesgerichtshof hat die Umlage der Prüfkosten für die Elektrosicherheit bereits 2007 bestätigt.[21] Legen Sie Intervall und Verteilungsschlüssel im Vertrag fest und heben Sie Rechnung und Protokoll zusammen auf, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.[11][21]
Intervall und Mieterwechsel
Für Wohngebäude hat sich ein Abstand von vier Jahren bewährt, Gewerbe und Gemeinschaftsflächen mit hoher Nutzung werden enger geprüft.[1][9][14] Bei Mieterwechsel besteht keine generelle Prüfpflicht bei jeder Übergabe, die Kontrolle wird aber empfohlen, um den Übergabezustand zu belegen und spätere Schuldzuweisungen zu vermeiden.[9][21] Liegt das Protokoll vor, steht die Neuvermietung an: Inserat, Anfragen und Besichtigungstermine lassen sich mit einer Software zum Vermieten von Wohnungen an einer Stelle organisieren. Tragen Sie den Folgetermin aus dem Protokoll direkt in die Hausakte ein.[11]

Ablauf: Von der Beauftragung bis zum rechtssicheren Protokoll
Rechtssicher prüft nur eine qualifizierte Elektrofachkraft, zur Prüfung befähigt nach TRBS 1203.[3][11] Achten Sie auf Innungsbetrieb, Befähigung und kalibrierte Messtechnik mit Datum im Protokoll.[6][11][12] Klären Sie vorab, dass Teile der Anlage zeitweise spannungsfrei geschaltet werden, damit Mieter und Hausverwaltung informiert sind.[1][10]
Vorbereitung und Dauer
Stellen Sie Zugang zu Wohnungen, Keller, Dachboden und Zählerschrank sicher und kündigen Sie die Abschaltfenster an.[1][10] Für ein Einfamilienhaus sind etwa drei bis fünf Stunden anzusetzen, Mehrfamilienhäuser werden strang- oder wohnungsweise geplant.[1][10] Halten Sie alte Pläne, frühere Protokolle und Angaben zu Umbauten bereit, das verkürzt die Fehlersuche.[11]
Mängelklassen und Nachweise
Befunde werden gewichtet und mit Frist zur Behebung versehen, schwere Schutzmängel dulden keinen Aufschub.[1][10] Nach der Nachbesserung wird nachgemessen und das Protokoll ergänzt, erst dann ist die Kette geschlossen.[11][12] Archivieren Sie Protokoll, Rechnung, Kalibriernachweise und Fotos digital und in Papierform an getrennten Orten.[11]
Häufige Frage: Gilt Bestandsschutz für alte Anlagen?
Bestandsschutz bedeutet nur, dass eine bei Errichtung normgerechte Anlage nicht allein wegen neuer Normen umgebaut werden muss. Er entbindet nicht von der Pflicht, eine durch Alterung oder Überlastung unsicher gewordene Anlage instand zu setzen.[6][9] Kann der Mieter bei flackerndem Licht oder fallenden Sicherungen Zweifel an der Sicherheit belegen, kann er einen Sicherheitsnachweis verlangen und bei Untätigkeit Minderung prüfen.[6][9] Das aktuelle Protokoll beendet solche Debatten schnell.
Häufige Frage: Was passiert in Altbauten aus den 1950er bis 1970er Jahren?
In Essen, Dortmund, Köln und Aachen finden sich noch zweiadrige Leitungen ohne separaten Schutzleiter, poröse Isolierungen und Verteilungen ohne flächendeckenden FI-Schutz.[6][10] Solche Anlagen sind für Induktionsherd, Wärmepumpe und Wallbox nicht ausgelegt und neigen zu Überlastung und Schwelbränden.[6][12] Die zitierte Haftungsauswertung beziffert den Rückgang elektrisch verursachter Brände in regelmäßig geprüften Gebäuden auf über 60 %.[6] Sehen Sie den E-Check hier als Diagnose vor der Sanierung: Er priorisiert Schutzleiter, FI-Nachrüstung und Leitungsquerschnitte nach Risiko statt nach Bauchgefühl.[6][18]
Als inhabergeführter Elektro-Meisterbetrieb aus Essen führt Friedrichs Elektrotechnik Sicherheitsprüfungen sowie Elektroinstallationen, Photovoltaik, Wallbox, Wärmepumpe und Smart-Home direkt ohne Subunternehmer mit transparenter Projektplanung aus.
Fazit
Beauftragen Sie die nächste E-Check Prüfung mit Protokoll nach DIN VDE 0100-600 beziehungsweise 0105-100, tragen Sie den Folgetermin für in vier Jahren ein und legen Sie Rechnung und Messwerte zur Betriebskostenakte. Klären Sie parallel den Zählerschrank nach TAB Westnetz, wenn Zählerwechsel, Wallbox oder Wärmepumpe anstehen, damit Anschluss und Anlagenschutz zusammenpassen. Vereinbaren Sie im Mietvertrag klar die Umlage der wiederkehrenden Prüfkosten.
Offen bleibt, wie Gerichte die 2025 im OLG-Bezirk Düsseldorf sichtbare Linie auf Bestände mit lückenhafter Dokumentation übertragen und wie einheitlich Versicherer ihre Klauseln für 2026 formulieren. Auch die technische Bewertung von zweiadrigen Bestandsnetzen unter neuen Lasten wird weiter diskutiert. Wer jetzt misst und dokumentiert, hält seine Position in beiden Fragen stabil.
Quellen
- [1] E-Check und DGUV V3: Pflicht, Versicherung, Kosten — https://enelan.de/ratgeber/e-check-dguv-v3-pflicht-versicherung-verkauf/
- [2] Sicherheits-E-Check für Wohnungen und Geräte — https://arikan-gmbh.de/elektroinstallationen/messtechnik/
- [3] Alles zur DIN VDE 0100–600 — https://dpg-gruppe.de/wissen/din-vde-0100-600/
- [4] E-CHECK in Lüneburg - DGUV V3 Prüfung für Unternehmen — https://greenius-elektro.de/leistung/e-check-in-lueneburg
- [5] Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 - Sachverständigenbüro für Elektrotechnik — https://www.svb-elektro.de/pruefung-vor-inbetriebnahme-nach-din-vde-0100-600
- [6] Friedrichs Elektrotechnik · Haftungsfalle für Vermieter im Rheinland: Warum der E-Check nach VDE-Norm 2026 zur Pflichtaufgabe für die Rechtssicherheit wird — https://friedrichs-elektrotechnik.de/ratgeber/haftungsfalle-fuer-vermieter-im-rheinland-warum-der-e-check-nach-vde-norm-2026-zur-pflichtaufgabe-fu
- [7] Prüfung elektrischer Anlagen (E-Check) nach VDE 0100-600 – Shilish Elektrotechnik — https://shilishelektrotechnik.de/prufung-elektrischer-anlagen-e-check-nach-vde-0100-600
- [8] E-Check: Elektroprüfung für Unternehmen und Vermieter — https://www.mybusiness-mentor.de/warum-unternehmen-und-vermieter-den-e-check-machen-muessen
- [9] amperepartner.de — https://amperepartner.de/blog/e-check-vermieter-mehrfamilienhaus/
- [10] E-Check Berlin: DGUV V3 Prüfung vom Meisterbetrieb — https://city-sanierbau.de/e-check-berlin
- [11] E-CHECK Prüfprotokoll: Vorlage, Ablauf & VDE 0100-600 — https://www.streit-software.de/wissen/e-check-pruefprotokoll
- [12] Prüfung nach DIN VDE 0100-600: So geht’s! — https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/pruefen-nach-vde-0100-600
- [13] E-Check Kosten 2026: ab 339 € – Pflicht & Prüfprotok… — https://www.alboush-elektro.de/blog/e-check-pflicht-kosten-ablauf
- [14] DGUV V3 & E-Check — Pflichten für Vermieter und Gewerbe — https://mfm.energy/elektrotechnik-wissen/dguv-v3-e-check/
- [15] e-check.gmbh — https://e-check.gmbh/uvv/die-zukunft-der-elektropruefung-wie-kuenstliche-intelligenz-die-elektropruefung-revolutioniert/
- [16] Lohnt sich ein E-Check nach eigenen Elektroinstallationen? — https://www.reddit.com/r/Elektroinstallation/comments/1gfivtr/lohnt_sich_ein_echeck_nach_eigenen/
- [17] — ElektroSPICKER — https://library.e.abb.com/public/1f892b699c294f738e4cc70add329a70/9AKK107680A3605_Rev_A_05_E-CHECK_DE_Elektrospicker_022020.pdf?x-sign=EaERYhGzARCoaT5QaQiTNU%2BfQFY6wMVONCfSkWtCrLqWAY048DBMer%2F9SJehQ3nF
- [18] E-Check und Prüfprotokolle: Elektrische Anlagen normgerecht prüfen — https://myelectricplan.com/de/blog/e-check-dokumentation
- [19] VDE Prüfung für PV-Anlagen: Wann der E-Check Pflicht ist — https://www.photovoltaik.info/wiederholungspruefung-pv-anlagen-pflicht
- [20] E-Check & Elektroprüfung Ruhrgebiet — ab 120 € | Friedrichs Elektrotechnik — https://friedrichs-elektrotechnik.de/leistungen/e-check
- [21] elektrohandwerk.de — https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check/zielgruppen/vermieter.html
Michael Friedrichs
Geschäftsführer von Friedrichs Elektrotechnik GmbH und Elektromeister. Michael plant und überwacht jede Installation persönlich.


